Gesetzliche Meldepflicht Ihrer Kälteanlage:

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Betrieb von Kälteanlagen mit über 3 kg Kältemittel durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt, früher BUWAL) der obligatorischen Meldepflicht unterstellt.

Als autorisierte Kältespezialisten mit langjähriger Erfahrung, übernehmen wir für Sie die gesetzestreue Umsetzung der Stoffmittelverordnung.

Unser Angebot

  • Wir übernehmen für Sie die Verantwortung, dass die neue Stoffverordnung eingehalten wird.
  • Wir erstellen Ihr individuell geführtes Wartungsheft
  • Wir halten die Dokumentation Ihrer Kälteanlage jederzeit auf dem neuesten Stand
  • Wir melden Ihre Kühlanlage korrekt beim BAFU an (Meldepflicht)
  • Wir führen die periodischen Kontrollen Ihrer Kälteanlage durch
  • Wir belegen diese Kontrolle durch Eintrag ins Wartungsheft

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