Gesetzliche Meldepflicht Ihrer Kälteanlage:
Seit dem 1. Januar 2004 ist der Betrieb von Kälteanlagen mit über 3 kg Kältemittel durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt, früher BUWAL) der obligatorischen Meldepflicht unterstellt.
Als autorisierte Kältespezialisten mit langjähriger Erfahrung, übernehmen wir für Sie die gesetzestreue Umsetzung der Stoffmittelverordnung.
Unser Angebot
- Wir übernehmen für Sie die Verantwortung, dass die neue Stoffverordnung eingehalten wird.
- Wir erstellen Ihr individuell geführtes Wartungsheft
- Wir halten die Dokumentation Ihrer Kälteanlage jederzeit auf dem neuesten Stand
- Wir melden Ihre Kühlanlage korrekt beim BAFU an (Meldepflicht)
- Wir führen die periodischen Kontrollen Ihrer Kälteanlage durch
- Wir belegen diese Kontrolle durch Eintrag ins Wartungsheft